Verklagungsgrund CeBIT
20. März | Keine Kommentare |In diesem Jahr wurden gegen neun CeBIT-Aussteller einstweilige Verfügungen vor dem Landgericht Braunschweig erwirkt, hauptsächlich wegen Verstösse des Copyrights. So wurde beispielsweise einem Aussteller die Präsentation seines MP3-Players untersagt, weil dieser dem „iPod shuffle“ von der Firma Apple überaus auffällig ähnelte. Selbst vor dem CeBIT-Schriftzug selber wurde nicht halt gemacht. Eine englische Firma benutzte das bekannt Logo, um Rechnungen an verschiedene Unternehmen Ausdruck zu verleihen und erhielt dadurch sogar von einigen Geld. Für sechs Unternehmen hatten sogar solche oder ähnliche Fälle aus dem vergangenen Jahr noch Auswirkungen. Diese Firmen hatten im vergangenen Jahr einstweilige Verfügungen gegen ausländischen Konkurrenten erwirkt und bekamen wegen erneutem Ausstellen auf der Messe so ihre Gerichtskosten zurück.
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