Die Kriminologen der Bundesländer Bayern, Thüringen und Nordrhein-Westfalen werten Homosexuelle künftig als neue Tätergruppe, so berichtete Spiegel Online.
Demnach werden Treffpunkte für Schwule und/oder Lesben als potentielle Tatorte gewertet. Die von den Behörden benutzten Programme „IGVP“ und „PVP“ erlauben zu jeder registrierten Person, egal ob Täter, Opfer oder Zeuge, die Klassifizierung „homosexuell“. Ermittlungsbeamte sind nun in der Lage, sich alle homosexuellen Personen aus der Datenbank auflisten zu lassen.
Datenschützer, wie Bettina Soko, Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, haben bei der Verwendung solch intimer Daten als profane Personen-Charakteristika große Bedenken. Die Innenminister der Länder haben scheinbar die Streichung des Homosexuellen-Paragraphen 1994 nicht mitbekommen.
Mittlerweile haben die Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen das Stichwort „Homosexuellen-Treffpunkt“ wieder aus ihren Ortsbeschreibungen gestrichen. Der Verband lesbischer und Schwuler Polizeibedienstete vermutet jedoch, dass das Sammeln und Speichern von Daten über Homosexuelle nicht nur in den Ländern Bayern, Thüringen und Nordrhein-Westfalen üblich ist.