Handy-Guthaben darf nicht verfallen

Guthaben von Handy-Prepaid-Karten darf nicht nach einer bestimmten Frist verfallen, entschied jetzt das Landgerichts München. Anders lautende Geschäftsbedingungen sind demnach unzulässig. Das Urteil wird allerdings erst rechtskräftig, wenn dagegen keine Revision eingelegt wird. Das Guthaben darf dabei auch nicht mehr verfallen, wenn längere Zeit nicht telefoniert oder das Guthaben erneut aufgeladen wurde.





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