Mehr als 1000 deutsche Tauschbörsen-Nutzer verklagt
Im April 2004 wurde der erste deutsche Benutzer einer Tauschbörse von der Musik-Industrie angeklagt. Ein Sprecher des Bundesverbandes der phonographischen Wirtschaft, Hartmut Spieseck, beziffert die seit dem eingeleiteten Strafverfahren gegen deutsche Tauschbörsen-Nutzer auf etwa 1300 Fälle.
Durchschnittlich wurden die Täter zu einem Schadensersatz von 4000 EUR, in Einzelfällen sogar bis zu 15.000 EUR verklagt worden. Nichts desto Trotz ist die Zahl der angebotenen Musikstücke in Peer-to-Peer-Netzen und Tauschbörsen im ersten Halbjahr 2005 um weitere 3 Prozent gewachsen.